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Vor dem Eingriff am Herzen eine zweite Meinung einholen
Autoren: Anna Christina Schulz

Vor einem invasiven (chirurgischen) Eingriff bzw. einer invasiven Untersuchung am Herzen haben Patient:innen häufig viele Fragen. Ist der Eingriff/die Untersuchung wirklich nötig? Welche Risiken birgt der Eingriff? Wie hoch ist der Nutzen im Gegensatz zu den Risiken? Welche Alternativen gibt es für mich? Hier ist es vielen wichtig, sich unabhängig von einem weiteren Arzt oder einer weiteren Ärztin unabhängig zu dem bevorstehenden Eingriff beraten zu lassen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor planbaren Eingriffen eine Richtlinie zum sogenannten Zweitmeinungsverfahren beschlossen. Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

In unserer Praxis haben sowohl Frau Dr. Ladendorf als auch Herr Brinckmann aufgrund ihrer Qualifikation von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern die Zulassung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen im Zweitmeinungsverfahren gemäß § 27 b Absatz 2 SGB V (Zm-RL) erhalten und dürfen Patient:innen vor folgenden Untersuchungen als Zweitmeiner beraten:

  • vor kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen
  • vor Ablationen am Herzen
  • vor planbaren Implantationen von Herzschrittmachern
  • vor planbaren Implantationen von Defibrillatoren

Sollten Sie sich unabhängig von Ihrem/r Erstbehandler/in eine zweite Meinung einholen wollen, so können Sie dies ab sofort in unserer Praxis tun. Erstbehandler:innen sind verpflichtet Sie über Ihr Recht aufzuklären und Ihnen relevante Untersuchungsbefunde mitzugeben, welche Sie dann unabhängig mit dem Zweitmeinungs-Arzt oder der Zweitmeinungs-Ärztin besprechen können.

Für eine Terminvergabe kontaktieren Sie uns, wenn Sie bereits Patient:in in unserer Praxis sind, gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular, oder wenn Sie erstmalig zu uns kommen möchten, über die unseren Online-Link zur „Erstanmeldung“. Wir beraten Sie gern!